Das überlassene Fahrzeug ist sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Es ist ohne Veränderungen zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei unvermeidlichen Terminverschiebungen ist der Händler Paulsen & Thoms unverzüglich telefonisch zu informieren.
Es sind alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um die unberechtigte Benutzung des Service-Leihwagens durch Dritte zu verhindern.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind beim Betrieb des Service-Leihwagens einzuhalten.
Eventuelle Verwarnungsgelder und Geldbußen für gesetzeswidriges Verhalten des Kunden sind von diesem zu übernehmen.
Es ist untersagt, den Service-Leihwagen zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterverkehrsbeförderung, sowie zu rechtswidrigen Zwecken zu benutzen.
Der Verkauf, das Vermieten, das Verleihen, die Verpfändung des Fahrzeuges oder andere Verfügungen, die die Rechte des Eigentümers beschränken, sind nicht gestattet.
Diebstahl, sonstiger Verlust, Unfall oder Beschädigungen des Service-Leihwagens oder seiner Teile sind Paulsen & Thoms unverzüglich anzuzeigen.
Für den Service-Leihwagen wurde eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 500,- abgeschlossen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Leihwagens, seiner Teile oder des Zubehörs haftet der Kunde bei eigenem Verschulden bis zu € 500,-, soweit kein Ersatz durch eine Versicherung erlangt werden kann. Soweit der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, trägt er die volle Haftung.
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen kann der Händler den Service-Leihwagen jederzeit zurückfordern und Schadenersatz verlangen.
Bei Überlassung des Service-Leihwagens an Dritte haftet der Kunde für die Einhaltung der obigen Bestimmungen durch diese Personen. Diese Personen müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Eigentümer des Service-Leihwagens ist die Paulsen & Thoms GmbH.